Pflegeselbsthilfe stärken – Förderung gezielt verbessern
Zusammenfassung
Pflegende Angehörige brauchen starke Selbsthilfe – und diese braucht verlässliche Förderung. Der Fachausschuss Pflegeselbsthilfe diskutierte mit GKV- und PKV-Spitzenverband über Finanzierungsstrukturen, Praxisprobleme und Verbesserungsvorschläge. Der Beitrag zeigt, wo es hakt, was sich ändern muss – und wie zentrale Akteure gemeinsam an tragfähigen Lösungen arbeiten.
Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben, stehen Fördermittel durch die Pflegeversicherung zur Verfügung. Wegen des schleppenden Fördermittelabrufs hatte der „Fachausschuss Pflegeselbsthilfe“ der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) Ansprechpersonen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) zu einem Gespräch im Dezember 2022 eingeladen. Beide Verbände sind an der Finanzierung beteiligt. Sie gewähren den Zuschuss aus den Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung.
Fördermittel können als Gründungszuschüsse für neue Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen verwendet werden, ohne Mitfinanzierung durch das Land oder die Kommune. Die Vertreter*innen des GKV-Spitzenverbandes und des PKV-Verbandes informierten darüber, dass dieser Fördertopf nicht ausgeschöpft werde und Fördermittel in Höhe von rund 827.000 Euro jährlich zur Abrufung bereitstünden. Gründungszuschüsse können zum Beispiel für eine neue Selbsthilfekontaktstelle Pflege beantragt werden, so wie sie mittlerweile in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt existieren. Beide Verbände ermutigen zur Antragstellung, welche direkt an den GKV-Spitzenverband erfolgen muss.
Förderung bundesweiter Tätigkeiten
Auch die Fördermittel, die zur Förderung von bundesweiten Tätigkeiten zur Verfügung stehen, würden nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Sie werden ebenso unmittelbar beim GKV-Spitzenverband beantragt und stehen in Höhe von ebenso rund 827.000 Euro jährlich zur Verfügung. Förderfähig wären zum Beispiel Selbsthilfegruppen, die sich bundesweit digital treffen und sich zum Thema Pflege und zur eigenen Pflegesituation austauschen.
Die entsprechenden Antragsformulare sowie der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 45d SGB XI sind hier zu finden: www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/selbsthilfe_pflege/pv_selbsthilfefoerderung.jsp
Erheblicher Nachholbedarf beim Fördermittelabruf durch die Länder
Länder und Kommunen können zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen Fördermittel zur Verfügung stellen. Wenn sie die gemeinschaftliche Selbsthilfe fördern, ergänzt die Pflegeversicherung die jeweilige Fördermaßnahme mit einem 75-prozentigen Zuschuss. Die Fördermittel werden durch die Länder jedoch nicht zufriedenstellend abgerufen. 2021 belief sich die beantragte Fördersumme deutschlandweit auf fünf Millionen Euro (von verfügbaren 11,58 Millionen Euro). Damit wurden lediglich 43,7 Prozent der Fördermittel abgerufen.
Bei dem Gespräch im Dezember informierte der Fachausschuss Pflegeselbsthilfe über Hürden bei der Antragstellung durch rechtliche Vorgaben und bürokratische Vorschriften. Im nächsten Schritt soll auch das Bundesministerium für Gesundheit über die aktuelle Förderpraxis informiert und zum Gespräch eingeladen werden. Ziel ist es, endlich zu einer Verbesserung der Förderpraxis und zu einer vollständigen Ausschöpfung der bereitstehenden Fördermittel zur Weiterentwicklung der Pflegeselbsthilfe und ihrer Unterstützungsstrukturen zu gelangen.
Weitere Literatur- und Medientipps
Ergänzend zu unseren Fachbeiträgen finden Sie auf NAKOS IMPULSE weiterführende Literatur- und Medientipps rund um dieses und andere Themen der Selbsthilfe.