NAKOS-Interview: Patientenbeauftragter Schwartze über stärkere Rechte und die Rolle der Selbsthilfe

Ein Beitrag der NAKOS

Zusammenfassung

Das 2022 von der NAKOS geführte Interview mit Patientenbeauftragtem Stefan Schwartze spiegelt den damaligen Stand wider – die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) befand sich noch in Reform. Schwartze beschreibt seine Prioritäten: eine unabhängige, dauerhafte UPD, stärkere Patient*innenrechte bei Behandlungsfehlern und die Bedeutung der Selbsthilfe als Partnerin im Gesundheitssystem.

Auf einen Blick

Amt, Aufgaben und Befugnisse der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patient*­in­nen gemäß § 140h SGB V

Die Beauftragten der Bundesregierung werden von den jeweiligen Bundes­minis­ter*­in­nen vorgeschlagen und vom Bundeskabinett für eine Legislaturperiode berufen. Das Amt ist gesetzlich verankert.

Laut § 140h SGB V (2) hat die beauftragte Person die Aufgabe darauf hinzuwirken, „dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.“

Nach § 140h SGB V (3) beteiligen zur Wahrnehmung der Aufgabe nach Absatz 2 „die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes von Patientinnen und Patienten behandeln oder berühren. Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes unterstützen die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe.“

Der Patientenbeauftragte im Internet: www.patientenbeauftragter.de