NAKOS-Interview: Patientenbeauftragter Schwartze über stärkere Rechte und die Rolle der Selbsthilfe
Zusammenfassung
Das 2022 von der NAKOS geführte Interview mit Patientenbeauftragtem Stefan Schwartze spiegelt den damaligen Stand wider – die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) befand sich noch in Reform. Schwartze beschreibt seine Prioritäten: eine unabhängige, dauerhafte UPD, stärkere Patient*innenrechte bei Behandlungsfehlern und die Bedeutung der Selbsthilfe als Partnerin im Gesundheitssystem.
Am 12. Januar 2022 wurde der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze (SPD) durch das Kabinett zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patient*innen berufen. Schwartze ist Industriemechaniker und seit 2009 Bundestagsabgeordneter. Aufgabe des Patientenbeauftragten ist es nach § 140h SGB V, die Belange der Patient*innen in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten. Die NAKOS war bei der Einrichtung des Amtes eines Patientenbeauftragten des Bundes Anfang der 2000er Jahre entscheidend mitbeteiligt. Hierzu veröffentlichte die NAKOS im Jahr 2002 gemeinsam mit weiteren maßgeblichen Selbsthilfe- und Patientenvertretungsverbänden ein Kommuniqué. Gefordert wurde bereits damals die Verbesserung der rechtlichen Position der Patient*innen unter anderem durch Beweiserleichterung bei Behandlungsfehlern.
Zehn Jahre nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes in Deutschland sind weiterhin Probleme bei der Durchsetzung von Patientenrechten und der Aufklärung des Behandlungsgeschehens erkennbar und die weitere Entwicklung offen. Der Koalitionsvertrag beinhaltet diesbezüglich Vorhaben, wie die Stärkung der Stellung der Patient*innen bei Behandlungsfehlern oder die Überführung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Form.
Mit uns sprach Stefan Schwartze über seine Prioritäten und Aufgaben, die Versorgung der Patient*innen in Deutschland sowie die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheitswesen.
NAKOS: Vor Ihrer Ernennung zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung hatten Sie mit Gesundheitspolitik eher am Rande etwas zu tun. Was sagen Sie zu Ihrer Ernennung zum Patientenbeauftragten?
Stefan Schwartze: Ich freue mich sehr über diese neue Aufgabe und empfinde die Ernennung als große Ehre. Das Amt des Patientenbeauftragten gibt mir die Möglichkeit, meine politische Arbeit der vergangenen zwölf Jahre im Petitionsausschuss des Bundestages fortzuführen. Die Überschneidungen mit der Gesundheitspolitik im Petitionsausschuss sind dabei größer als viele vielleicht annehmen würden. Denn die gesundheitspolitischen Anliegen waren in den letzten Jahren das bedeutendste Themenfeld. Dank dieser Erfahrungen bin ich es gewohnt, auch die Perspektive von Patient*innen einzunehmen und mich für ihre Interessen stark zu machen.
NAKOS: Was sind die drängendsten Aufgaben im kommenden Jahr für Sie? Und wo möchten Sie besondere Impulse setzen?
Stefan Schwartze: Ich möchte mich ganz im Sinne dessen, wofür dieses Amt steht, als Sprachrohr der Patient*innen für deren Rechte und Interessen bei der Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems stark machen. Eine der drängendsten Aufgaben wird es sein, die anstehende Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland eng zu begleiten. Ich will dafür Sorge tragen, dass zeitnah verbindliche und dauerhafte Strukturen geschaffen werden und dieses wichtige Beratungsangebot im Sinne der Betroffenen weiterentwickelt, verbessert und nachhaltig gesichert wird.
Ich werde mich zudem dafür einsetzen, die Patient*innenrechte weiterzuentwickeln, um zu erreichen, dass sie bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler besser unterstützt werden. Der Koalitionsvertrag formuliert hierzu das wichtige Ziel, die Stellung der Patient*innen im Haftungssystem zu stärken. Die seit Längerem diskutierte Absenkung des Beweismaßes könnte meines Erachtens der richtige Ansatzpunkt sein, damit es Betroffenen zukünftig leichter fällt nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler die Ursache für ihren Gesundheitsschaden ist.
NAKOS: An welchen Stellen sehen Sie die Selbsthilfe als Partnerin bei der Bewältigung der Herausforderungen im Gesundheitssystem? Und welche Rolle nimmt diese dabei ein?
Stefan Schwartze: Die gesundheitliche Selbsthilfe ist bereits seit Jahrzehnten ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens in Deutschland. Die Selbsthilfe bietet den Betroffenen die wertvolle Möglichkeit, sich auf Augenhöhe auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen und gemeinsam die vielen Herausforderungen, die mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen einhergehen, zu bewältigen. Durch diese Hilfe von Betroffenen für Betroffene leistet die Selbsthilfe einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität der Patient*innen. Darüber hinaus ist die Selbsthilfe ein wichtiger Multiplikator in die Öffentlichkeit. Durch die beratende Einbindung in den Gremien des Gesundheitswesens trägt sie maßgeblich dazu bei, die gesundheitliche Versorgung an den Bedarfen und Bedürfnissen von Patient*innen auszurichten.
NAKOS: Laut Koalitionsvertrag soll die UPD in eine „dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur“ überführt werden. Inwieweit ist die UPD in der bisherigen Form Ihrer Ansicht nach nicht unabhängig genug? Wo liegt hier das Problem und was ist zu tun?
Stefan Schwartze: Mit Blick auf die Reform der UPD sind mir zwei Punkte besonders wichtig: Erstens, dass die zeitliche Befristung des Beratungsangebotes durch Förderphasen beendet wird. Die Erfahrungen der letzten Förderperioden haben gezeigt, dass die befristete Vergabe erhebliche negative Auswirkungen auf die Kontinuität der Patientenberatung und die Aufrechterhaltung einer hochwertigen Beratungsqualität hat. Zweitens muss sichergestellt werden, dass die UPD losgelöst von gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen organisiert wird. Auch wenn es – und das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen – aus meiner Sicht nie einen ernsthaften Zweifel an der Neutralität und Unabhängigkeit der aktuellen UPD gab, sollte zukünftig allein bereits der Anschein einer Einflussnahme auf die Beratung aufgrund einer kommerziellen Trägerschaft ausgeschlossen werden. Es ist daher gut und richtig, dass bereits zum Ende der letzten Legislaturperiode die Reform für eine nachhaltige Organisationsstruktur der UPD eingeleitet und im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen.

NAKOS: Was bedeutet „dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur“ genau? Und gibt es schon konkrete Pläne, wie und mit welchen Partner*innen die Überführung gelingen kann?
Stefan Schwartze: Die Voraussetzung der Dauerhaftigkeit wurde bereits erreicht, indem in der letzten Legislaturperiode der gesetzliche Ausschreibungsmechanismus aufgegeben wurde. Bei der Staatsferne ist es mir wichtig, dass die Politik in den Entscheidungsgremien der zukünftigen UPD keine Mehrheit oder Sperrminoritäten besitzt. Den größten Wert lege ich jedoch auf die Unabhängigkeit: Bei allen Strukturen, Prozessen und Leistungsbeziehungen der UPD muss sichergestellt sein, dass die Ratsuchenden das Angebot auch als eigenständig, unabhängig und neutral wahrnehmen. Einflussnahmen durch Dritte, beispielsweise durch Leistungserbringer, Kostenträger, Industrie und Politik oder auch Kooperationspartner, müssen ausgeschlossen sein. Die im Raum stehende Stiftungslösung unter Beteiligung von Patientenorganisationen halte ich für eine sehr gute Idee.
NAKOS: Zehn Jahre nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes in Deutschland sind weiterhin Probleme bei der Durchsetzung von Patientenrechten zu erkennen, wie etwa bei Behandlungsfehlern. Im Koalitionsvertrag wird ein Härtefallfond aufgeführt. Inwiefern kann dieser helfen?
Stefan Schwartze: Die Einführung eines Härtefallfonds halte ich – neben der bereits angesprochenen Absenkung des Beweismaßes – für einen wichtigen Baustein, um die Patient*innenrechte bei Behandlungsfehlern zu stärken. Ich könnte mir vorstellen, den Fonds derart auszugestalten, dass dieser eine begrenzte finanzielle Hilfe für Betroffene zahlt, um schnell und unbürokratisch die im individuellen Fall notwendige Hilfestellung zu ermöglichen. Dies könnte als Überbrückung dienen bis weitere Unterstützung, zum Beispiel durch die Sozialleistungsträger, zur Verfügung gestellt werden kann.
NAKOS: Wie ist Ihre Haltung zu der Forderung nach einem vollen Stimmrecht für Patientenvertreter*innen im gemeinsamen Bundesauschuss, dem Ort, an dem über die Kassenleistungen entschieden wird?
Stefan Schwartze: Ich gehen offen mit dieser Forderung um, da ich mir bewusst bin, dass es auch Patientenorganisationen gibt, die eher an einer neutralen Position festhalten wollen. Vor allem aber ist es wichtig, dass wir die Patientenvertretenden, von denen ja viele ehrenamtlich tätig sind, besser unterstützen müssen, damit sie diese Rolle ausfüllen können. Das betrifft eine bessere finanzielle und strukturelle Ausstattung, um den hohen fachlichen Aufwand abbilden und den erheblichen Koordinierungsbedarf sicherstellen zu können.
NAKOS: Seit nun 13 Jahren gibt es das Amt des Patientenbeauftragten. Sehen Sie Handlungsbedarf, das Amt dem Bundestag zu unterstellen, so wie dies teils gefordert wird?
Stefan Schwartze: Ich freue mich grundsätzlich, dass über eine Stärkung der Position diskutiert wird. Aber ich glaube, dass ich mit diesem Amt auch so bereits sehr viel bewegen kann. Was viele nicht wissen: Für den Patientenbeauftragten gibt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, die die Unabhängigkeit des Amtes und dessen Aufgaben klar definiert. Das unterscheidet diese Position von der anderer Beauftragter. Das bietet mir als Patientenbeauftragtem alle Möglichkeiten, mich unabhängig für die Interessen der Patient*innen und die Stärkung ihrer Rechte einzusetzen. Auf diese Unabhängigkeit werde ich im Zweifelsfall auch selbstbewusst pochen.
Auf einen Blick
Amt, Aufgaben und Befugnisse der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patient*innen gemäß § 140h SGB V
Die Beauftragten der Bundesregierung werden von den jeweiligen Bundesminister*innen vorgeschlagen und vom Bundeskabinett für eine Legislaturperiode berufen. Das Amt ist gesetzlich verankert.
Laut § 140h SGB V (2) hat die beauftragte Person die Aufgabe darauf hinzuwirken, „dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.“
Nach § 140h SGB V (3) beteiligen zur Wahrnehmung der Aufgabe nach Absatz 2 „die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes von Patientinnen und Patienten behandeln oder berühren. Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes unterstützen die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe.“
Der Patientenbeauftragte im Internet: www.patientenbeauftragter.de
Weitere Literatur- und Medientipps
Ergänzend zu unseren Fachbeiträgen finden Sie auf NAKOS IMPULSE weiterführende Literatur- und Medientipps rund um dieses und andere Themen der Selbsthilfe.