Interessenvertretung mit Verantwortung: Selbsthilfe im Lobbyregister
Zusammenfassung
Selbsthilfe lebt vom Austausch – auch mit Politik und Öffentlichkeit. Seit 2022 gilt das Lobbyregistergesetz: Organisationen, die Interessen gegenüber Parlament und Regierung vertreten, müssen sich registrieren. Was bedeutet das für Selbsthilfevereinigungen? NAKOS-Autor David Brinkmann erläutert, wann Registrierungspflicht besteht und wie Selbsthilfeakteur*innen politische Interessen transparent vertreten können.
Viele Aktive aus der Selbsthilfe setzen sich immer wieder gezielt gegenüber der Bundesregierung oder einzelnen Abgeordneten für die Belange Betroffener ein. Sie verfassen Positionspapiere, schreiben an Leitlinien mit, plädieren für mehr Patient*innenorientierung in der Gesundheitsversorgung oder machen sich ganz allgemein für den Selbsthilfegedanken stark (vgl. etwa DAG SHG 2021). Auf diese Weise versuchen sie, die Rahmenbedingungen in ihrem Sinne zu verbessern. So betrachtet ist das heutige gesellschaftliche und politische Standing der Selbsthilfe in Deutschland auch kein „Selbstläufer“, sondern unter anderem das Ergebnis jahrzehntelanger intensiver politischer Lobbyarbeit (vgl. etwa NAKOS 2018).
Lobbyismus gehört zum Kanon demokratischer politischer Prozesse. Im Sinne einer Interessenvertretung stellt er eine Möglichkeit dar, für die eigenen Ideen oder die anderer gegenüber der Gesellschaft oder politischen Entscheidungstragenden zu werben. Politiker*innen kann er dabei helfen, informiert zu debattieren (BpB 2019).
Die Schattenseiten des Lobbyismus
Werden allerdings Menschen dazu gefragt, was sie von politischer Lobbyarbeit halten, fällt die Antwort – zumindest laut einer Umfrage des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim – nicht sehr positiv aus: Die meisten halten Lobbyarbeit einerseits für sehr einflussreich. Anderseits glauben aber die wenigsten Befragten daran, dass es die Bürger*innen sind, die von politischer Lobbyarbeit profitieren. Als Nutznießende werden vielmehr Politiker*innen selbst oder die Industrie ausgemacht (ZEW 2019). Lobbyismus ist in der Wahrnehmung vieler Menschen offenbar problematisch. Medial prominente Skandale wie die sogenannte „Maskenaffäre“ rund um die Unions-Parteien tragen sicher nicht dazu bei, diesen Eindruck zu verändern (Glas/Ott 2021).
Verschiedene Nichtregierungsorganisationen wie Lobbycontrol, Transparency Deutschland oder CORRECTIV verweisen immer wieder auf die Schattenseiten von Lobbytätigkeiten. Sie verlangen – teilweise sogar unisono mit der Industrie – nach mehr Transparenz und gleichen sowie fairen Spielregeln für alle (Transparency Deutschland / VCI 2018). Zu oft bleibt verborgen, wessen Interessen tatsächlich hinter so mancher „Beratungstätigkeit“ stecken. Durch die Intransparenz bieten sich Schlupflöcher für unlautere Absichten – das schürt Misstrauen. Die Möglichkeiten, überhaupt Zugang zu politischen Entscheidungstragenden zu bekommen, sind zudem ungleich verteilt: Vor allem finanzielle und personelle Ressourcen, aber auch seit langer Zeit bestehende, gewachsene persönliche Beziehungen machen hier oft den Unterschied (Lobbycontrol o.D.). Es sind nicht nur große Unternehmen, mit eigens für Lobbytätigkeiten abgestelltem Personal und entsprechenden Finanzmitteln, sondern auch Verbände, Vereine und kleinere gemeinnützige Organisationen, die Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen möchten, allerdings über wesentlich bescheidenere Mittel verfügen.
Mehr Transparenz durch Online-Lobbyregister
Mit dem am 1. Januar 2022 qua Gesetz in Deutschland eingeführten „Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung“ soll nun etwas mehr Licht ins Dunkel kommen: Alle natürlichen Personen sowie Organisationen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen, die regelmäßig Einfluss auf politische Prozesse und Entscheidungen nehmen und hierzu mit Abgeordneten des Bundestages oder Mitgliedern der Bundesregierung Kontakt aufnehmen, müssen sich unverzüglich in ein öffentlich einsehbares elektronisches Register eintragen. Eine freiwillige Eintragung ist ebenfalls möglich.
Nach Angaben der Bundesregierung ist es das Ziel des Lobbyregisters, mehr Transparenz bei der Einflussnahme auf politische Prozesse wie etwa Gesetzgebungsverfahren zu schaffen. In vielen anderen Ländern und auch in mehreren deutschen Bundesländern gibt es bereits ähnliche Lobbyregister (Abgeordnetenwatch o.D., Transparency Deutschland 2022).
Wer sich nicht in das Register einträgt und trotzdem politische Interessenvertretung betreibt, dem drohen Bußgelder. Genauere Informationen zur Eintragungspflicht und dazu, wie die Registrierung zu erfolgen hat, wird in einem ausführlichen Handbuch auf der Internetseite des Registers erklärt. Ein sogenannter Verhaltenskodex regelt verbindlich, wie genau eine politische Interessenvertretung zu erfolgen hat. Denn ein Registereintrag bringt bestimmte Verpflichtungen mit sich: So muss zum Beispiel bei einer erstmaligen Kontaktaufnahme zu Abgeordneten auf den eigenen Registereintrag hingewiesen werden. Darüber hinaus müssen die Angaben, die im Register hinterlegt werden, stets auf dem neuesten Stand sein. Wurden Angaben etwa zu den Finanzen verweigert, muss dies bei Aufnahme einer Interessenvertretung angezeigt werden (www.lobbyregister.bundestag.de).
Erster Schritt zu mehr Fairness und Transparenz
Lobbykritische Initiativen loben grundsätzlich die Umsetzung des Registers. Sie betonen aber auch, dass dies nur ein erster Schritt ist. So sollte auch transparent sein, auf welche Gesetzesvorhaben konkret von wem Einfluss geübt wurde (sog. „legislativer Fußabdruck“). Außerdem wird für mehr Verhältnismäßigkeit bei Umfang und Art des Eintrags sowie bei der Bemessung von Bußgeldern geworben. Zivilgesellschaftliche Organisationen seien hier unter Umständen benachteiligt, wenn für Unternehmen mit Millionenumsätzen ähnliche Maßstäbe gelten wie für kleinere gemeinnützige Vereine (Lange 2022). Es lässt sich aber auch beobachten, dass viele Organisationen unsicher sind, welche Angaben sie wirklich in welchem Umfang machen müssen. Die Bundestagsverwaltung selbst und auch Transparency Deutschland unter anderem bieten zivilgesellschaftlichen Organisationen Unterstützung zur Eintragung an (Transparency Deutschland 2022).
Es bleibt aus Sicht der Selbsthilfe abzuwarten, ob und wie die geforderten Nachbesserungen umgesetzt werden und welche Erfahrungen mit der Eintragung und ihrer praktischen Anwendung gemacht werden. Ein Austausch hierzu wäre zukünftig sicherlich aufschlussreich.
Bereits jetzt ist das Lobbyregister aus Sicht der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) ein begrüßenswerter Schritt in Richtung zu mehr Transparenz. Sie hat sich genauso wie bereits über 4.706 andere Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen registriert (Stand 03.06.2022).
Quellen:
Abgeordnetenwatch.de: Lobbyregister auf Landesebene – Der Stand der Dinge in Deutschland, o.D. | https://www.abgeordnetenwatch.de/lobbyregister-jetzt/lobbyregister-auf-landesebene-der-stand-der-dinge-deutschland zuletzt aufgerufen am 20.04.2022
Bundeszentrale für Politische Bildung (Hrsg.): Einleitung: Lobbyismus und Demokratie. 2019 | https://www.bpb.de/themen/wirtschaft/lobbyismus/288510/einleitung-lobbyismus-und-demokratie/ zuletzt aufgerufen am 20.04.2022
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (Hrsg.): Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Positionspapier der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. für die nächste Legislaturperiode 2021 bis 2025. Berlin 2021 | https://www.dag-shg.de/data/Texte/2021/DAGSHG-Bundestagswahl-2021-Positionspapier.pdf zuletzt aufgerufen am 20.04.2022
Glas, Andreas / Ott, Klaus: Corona-Geschäfte: Wenn Sauter und Nüßlein wie Waisenknaben wirken. Sueddeutsche Zeitung Online vom 16.12.2021 | https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-lobbyregister-politik-maskenaffaere-andrea-tandler-1.5489722 zuletzt aufgerufen am 20.04.2022
Lange, Timo: Lobbyregister in Kraft: Ein erstes Zwischenfazit, Beitrag vom 18.02.2022 | https://www.lobbycontrol.de/2022/02/lobbyregister-in-kraft-ein-erstes-zwischenfazit/ zuletzt aufgerufen am 20.04.2022
Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim (Hrsg.): Wie der Einfluss von Lobbyismus auf die Politik in Deutschland und der EU wahrgenommen wird. Auswertung einer repräsentativen Umfrage in Deutschland zu Lobbyismus allgemein und Lobbyismus in der EU-Klimapolitik. ZEW-Kurzexpertise 19-04, 2019 | https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/ZEW_Expertise_Lobbyismus_2019.pdf zuletzt aufgerufen am 20.04.2022
Lobbyregister | https://www.lobbyregister.bundestag.de/
NAKOS (Hrsg.): Selbsthilfe verändert die Gesellschaft. NAKOS INFO 118. Informationen+Berichte+Meinungen. Berlin 2018, 64 S. | https://www.nakos.de/data/Fachpublikationen/2018/NAKOS-INFO-118.pdf zuletzt aufgerufen am 20.04.2022
Transparency International Deutschand e.V / Verband der Chemischen Industrie e.V. (Hrsg.): Gemeinsames Eckpunktepapier „Interessenvertretungsgesetz“ von Transparency International Deutschland e.V. (Transparency Deutschland) und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI): Transparency Deutschland und der VCI – Gemeinsam für eine transparente Interessenvertretung, 2018 | https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2018/2018-04-17_Eckpunktepapier_Interessenvertretungsgesetz.pdf zuletzt aufgerufen am 20.04.2022
Transparency International Deutschland e.V.: Lobbytransparenz im Bund und in den Ländern – Welche Regeln und Veröffentlichungspflichten bestehen für zivilgesellschaftliche Organisationen? Beitrag vom 22.03.2022 | https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/lobbytransparenz-im-bund-und-in-den-laendern-welche-regeln-und-veroeffentlichungspflichten-bestehen/ zuletzt aufgerufen am 25.04.2022
Weitere Literatur- und Medientipps
Ergänzend zu unseren Fachbeiträgen finden Sie auf NAKOS IMPULSE weiterführende Literatur- und Medientipps rund um dieses und andere Themen der Selbsthilfe.