Digitale Gesundheitskompetenz fördern: Das bringt Paragraph 20k SGB V
Zusammenfassung
Digitale Gesundheitskompetenz stärkt Menschen darin, in Gesundheitsfragen selbstbestimmt zu handeln – auch in der Selbsthilfe. Seit 2021 bietet Paragraph 20k SGB V den gesetzlichen Krankenkassen eine Grundlage, um die Gesundheitskompetenz ihrer Versicherten gezielt zu fördern. NAKOS-Autorin Katharzyna Thabaut erläutert, welche Angebote die Krankenkassen fördern können, um einen selbstbestimmten Umgang mit digitalen und telemedizinischen Anwendungen zu erleichtern.
Der Rückblick auf die Gesundheitspolitik der letzten Jahre zeigt: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat an Fahrt aufgenommen. Mit Digitalisierung wird allgemein die Umstellung der gesamten Gesellschaft oder bestimmter Teilbereiche auf die Nutzung von Digitaltechnologien verstanden, so auch im Gesundheitswesen. Doch der Erfolg der Digitalisierung steht und fällt damit, dass Patient*innen und Leistungserbringer*innen Anwendungen akzeptieren und nutzen. Voraussetzung dafür sind wiederum Fähigkeiten, mit digitalen Anwendungen kompetent umzugehen. Der Gesetzgeber hat mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation; DVG) 2019 auf Forderungen reagiert und den § 20k in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingefügt.
Was beinhaltet § 20k SGB V?
Gemäß § 20k SGB V (1) sieht die Krankenkasse in ihrer Satzung „Leistungen zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Einsatzes digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren durch die Versicherten vor. Die Leistungen sollen dazu dienen, die für die Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. Die Krankenkasse legt dabei die Festlegungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen nach Absatz 2 zugrunde.“
Es sollen Kompetenzen vermittelt werden, die die Nutzer*innen befähigen, telemedizinische und digitale Gesundheitsangebote wie Apps zu nutzen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat gemäß § 20k Absatz 2 SGB V dafür gemeinsam mit weiteren Expert*innen die Details dazu erarbeitet (Ziele, Zielgruppen, Inhalt, Methodik, und Qualität der Leistungen). Leistungen können von den Krankenkassen selbst oder im Auftrag der Krankenkassen durch Dritte entwickelt beziehungsweise bereitgestellt werden.
Was umfasst digitale Gesundheitskompetenz?
Laut GKV-Spitzenverband ist unter digitaler Gesundheitskompetenz die „spezifische Form der Gesundheitskompetenz zu verstehen, die die Fähigkeit, gesundheitsrelevante Informationen in Bezug auf digitale Anwendungen und digitale Informationsangebote zu finden, zu verstehen, zu beurteilen / einzuschätzen und anzuwenden, umfasst“ (GKV-Spitzenverband, 2020). Das Konzept der digitalen Gesundheitskompetenz berücksichtige dabei die Besonderheiten und die kontinuierliche Weiterentwicklung digitaler Technologien.
Welche Ziele sollen durch die Leistungen erreicht werden?
- Die Versicherten sollen im Rahmen ihrer gesundheitlichen Versorgung dazu befähigt werden, digitale Gesundheitsangebote zu nutzen.
- Die digitalen Gesundheitsangebote umfassen nutzerspezifische Aspekte und Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes.
- Durch die Stärkung der Gesundheitskompetenz wird die Chancengleichheit der Bürger*innen erhöht.
Generell können Leistungen allen Versicherten angeboten werden, unabhängig von deren Vorwissen. Dabei sollen Leistungen bevorzugt Personen mit verminderten Gesundheitschancen und eingeschränkter digitaler Gesundheitskompetenz erreichen.
Die Leistungen sollten den „Versicherten“ dabei helfen, Informationen zu digitalen Gesundheitsanwendungen zu suchen und zu finden. Die Inhalte können sich beziehen auf:
- Informationen zu digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen (z.B. telemedizinische Angebote, Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen, digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahen, digitale Anwendungen in der Pflege, Nutzung elektronischer Patientenakte)
- Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen (auch bei telemedizinischen und digitalen Angeboten)
- Informationen zu gesundheitskompetenten Organisationen im Gesundheitswesen
- Digital verfügbare gesundheitsbezogene Informationen
- Ausgeschlossen sind allgemeine Kenntnisse im Umgang mit Hard- und Software
Methodik und Qualität der Leistungen
Wichtig sind zielgruppengerechte Methoden, Formate und Medien, die möglichst mit Angehörigen der Zielgruppen entstanden sind. Zudem sind Alternativen für Menschen mit geringer digitaler Gesundheitskompetenz bereitzustellen. Die Qualität der Leistung sollte dem technischen Fortschritt entsprechen und die Wünsche und Rückmeldungen der Versicherten aufgreifen. Die Mindestanforderungen an die Angebote und Leistungen sind dabei einzuhalten.
Perspektive – Plädoyer für mehr Gesundheitskompetenz
Seit dem 2019 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) haben Krankenkassen unterschiedliche Instrumente entwickelt, die den Versicherten das Suchen und beurteilen von Informationen im Netz sowie den Umgang mit digitalen Angeboten erleichtern sollen. Dies geschieht zum Beispiel in Form von Navigatoren, Faktenboxen zu unterschiedlichen Themen, Gesundheitscoaching sowie Online- und Präsenzschulungen. Viele neue Projekte wurden auf den Weg gebracht, aber es bleibt nach wie vor viel zu tun. So zeigen Ergebnisse aktueller Untersuchungen, dass sich die Gesundheitskompetenz der Bürger*innen in den letzten Jahren verschlechtert hat. Insbesondere bei der digitalen Gesundheitskompetenz gibt es Nachholbedarf. Drei Viertel der Befragten weisen eine geringe digitale Gesundheitskompetenz auf und haben Probleme, digitale Information zu nutzen und anzuwenden (Schaeffer et al. 2021). Aktuell appellieren daher die Autor*innen des Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz in ihrem Plädoyer „Deutschland braucht mehr Gesundheitskompetenz“ an die Bundesregierung, die Regierungen der Bundesländer und die verantwortlichen gesellschaftlichen Institutionen, die Empfehlungen des Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz aufzugreifen und die Forderungen umzusetzen.
Quellen:
Bauer, Ullrich; Dierks, Marie-Luise; Hurrelmann, Klaus et al. (2022): Deutschland braucht mehr Gesundheitskompetenz | https://www.nap-gesundheitskompetenz.de/2022/02/25/ein-plädoyer-für-mehr-gesundheitskompetenz/
GKV-Spitzenverband (2020): Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zu bedarfsgerechten Zielstellungen, Zielgruppen sowie zu Inhalt, Methodik und Qualität der Leistungen nach § 20k Absatz 2 SGB V zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz ab 25.11.2020 | https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/2020-11-25_Regelungen_GKV-SV_nach_20k_Abs_2_SGB_V.pdf
Schaeffer, D., Berens, E.-M., Gille, S., Griese, L., Klinger, J., de Sombre, S., Vogt, D., Hurrelmann, K. (2021): Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland – vor und während der Corona Pandemie: Ergebnisse des HLS-GER 2. Bielefeld: Interdisziplinäres Zentrum für Gesundheitskompetenzforschung (IZGK), Universität Bielefeld | https://www.nap-gesundheitskompetenz.de/2021/01/22/zweiter-health-literacy-survey-germany-hls-ger-2-veröffentlicht
Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz (NAP)
Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz wurde im Jahr 2018 durch Expert*innen erarbeitet, mit dem Ziel die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu verbessern. Der NAP wurde mithilfe von Vertretenden aus Politik, Zivilgesellschaft, Angehörigen von Gesundheitsberufen sowie Patient*innen- und Bürger*innenvertretungen erarbeitet. Die 15 Empfehlungen werden vier Handlungsfeldern zugeordnet und sollen in der Praxis mithilfe von maßgeblichen Organisationen und Verantwortlichen im Gesundheitswesen verankert und umgesetzt werden. Zur Verbreitung des NAP wurden Workshops veranstaltet und sieben Strategiepapiere veröffentlicht.
Die Handlungsfelder
- Die Gesundheitskompetenz in allen Lebenswelten fördern
- Das Gesundheitssystem gesundheitskompetent und nutzerfreundlich gestalten
- Gesundheitskompetent mit chronischer Erkrankung leben
- Gesundheitskompetenz systematisch erforschen
Das Projekt „Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz“ ist ein Kooperationsprojekt der Universität Bielefeld und der Hertie School of Governance. Es wird von der Robert Bosch Stiftung und dem AOK-Bundesverband gefördert.
Weitere Informationen
- Der „Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz“:
www.nap-gesundheitskompetenz.de - Bundesministerium für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/20181/februar/nationaler-aktionsplans-gesundheitskompetenz.html
Weitere Literatur- und Medientipps
Ergänzend zu unseren Fachbeiträgen finden Sie auf NAKOS IMPULSE weiterführende Literatur- und Medientipps rund um dieses und andere Themen der Selbsthilfe.