Digitale Gesundheitskompetenz fördern: Das bringt Paragraph 20k SGB V

Ein Beitrag der NAKOS

Zusammenfassung

Digitale Gesundheitskompetenz stärkt Menschen darin, in Gesundheitsfragen selbstbestimmt zu handeln – auch in der Selbsthilfe. Seit 2021 bietet Paragraph 20k SGB V den gesetzlichen Krankenkassen eine Grundlage, um die Gesundheitskompetenz ihrer Versicherten gezielt zu fördern. NAKOS-Autorin Katharzyna Thabaut erläutert, welche Angebote die Krankenkassen fördern können, um einen selbstbestimmten Umgang mit digitalen und telemedizinischen Anwendungen zu erleichtern.

Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz (NAP)

Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz wurde im Jahr 2018 durch Expert*­in­nen erarbeitet, mit dem Ziel die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu verbessern. Der NAP wurde mithilfe von Vertretenden aus Politik, Zivilgesellschaft, Angehörigen von Gesundheitsberufen sowie Patient*­in­nen- und Bürger*­in­nenvertretungen erarbeitet. Die 15 Empfehlungen werden vier Handlungsfeldern zugeordnet und sollen in der Praxis mithilfe von maßgeblichen Organisationen und Verantwortlichen im Gesundheitswesen verankert und umgesetzt werden. Zur Verbreitung des NAP wurden Workshops veranstaltet und sieben Strategiepapiere veröffentlicht.

Die Handlungsfelder

  • Die Gesundheitskompetenz in allen Lebenswelten fördern
  • Das Gesundheitssystem gesundheitskompetent und nutzerfreundlich gestalten
  • Gesundheitskompetent mit chronischer Erkrankung leben
  • Gesundheitskompetenz systematisch erforschen

Das Projekt „Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz“ ist ein Kooperationsprojekt der Universität Bielefeld und der Hertie School of Governance. Es wird von der Robert Bosch Stiftung und dem AOK-Bundesverband gefördert.

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